Zum Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dimitri Schulz:
„Hessen braucht Neubauten. Das sagen wir als AfD seit Jahren. Der Gesetzentwurf der Landesregierung scheint auf den ersten Blick unseren Forderungen nachzukommen, enthält jedoch bei genauem Hinsehen etliche problematische Punkte. Vor allen wird die Planung strukturell verlangsamt, statt sie zu beschleunigen. Die 10-Jahres-Pflicht für Regionalpläne wird aufgeweicht. Die Landesregierung akzeptiert faktisch längere Planungszyklen und damit das Risiko veralteter Planungsgrundlagen.
Statt einer Vereinfachung von Verfahren sieht der Gesetzentwurf eine Verkürzung der Beteiligungsfristen vor – zulasten von Rechtssicherheit und zulasten der Kommunen. Das ist keine echte Beschleunigung, sondern erhöht das Risiko von Klagen, Verzögerungen und Unsicherheit. Gerade kleinere Kommunen und Verbände verlieren reale Einflussmöglichkeiten. Wir als AfD bekennen uns zur grundgesetzlich verbrieften Subsidiarität. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.“
V. i. S. d. P.: Dimitri Schulz, wohnungsbaupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag