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Will die Landesregierung der Opposition Daten vorenthalten?

Die AfD-Fraktion hat eine Anfrage zur vorzeitigen Zuweisung von Flüchtlingen an die Landkreise und kreisfreien Städte an die Landesregierung gestellt und die Auskunft dazu wurde mit der Begründung verweigert, dass die Daten zwar vorhanden sein, aber nicht der statistischen Erhebung dienen würden.

Dazu Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion:

„Vorhandene Daten nicht mitzuteilen, wurde noch nie so absurd begründet. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Landesregierung verpflichtet, die Fragen der Opposition zu beantworten und darum fragen wir sie jetzt mit einer Kleinen Anfrage, ob sie das auch weiß. Wir wollen wissen: Wie begründet die Landesregierung die klar der ständigen Rechtsprechung widersprechende Praxis, vorhandene Daten auf Anfrage nicht herauszugeben?“

Der bearbeitungszeitraum von Kleinen Anfragen beträgt im Hessischen Landtag sechs Wochen. V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag