Finanzen und Steuern
Obgleich die hessischen Kommunen pro Einwohner im bundesweiten Vergleich über eine auskömmliche Finanzausstattung verfügen, gelingt es der Politik nicht, mit dem Geld der Steuerzahler auszukommen. Dass bereits zwei Drittel der hessischen Städte und Gemeinden von den durch das Hessische Finanzministerium empfohlenen „aufkommensneutralen Hebesätzen“ der Grundsteuerreform nach oben abweichen, zeugt von wachsenden Finanzierungslücken.
Verantwortlich für das so oft beschriebene Ausgabeproblem des Staates sind auf kommunaler Ebene, neben dem expandierenden politischen Gestaltungsanspruch, vor allem die Sozialkosten. Zudem wächst aufgrund anhaltender Zuwanderung der zu alimentierende Personenkreis weiter an. Der hierdurch mitbedingte Personalaufwuchs in den kommunalen Verwaltungen hat mitsamt den verbundenen Versorgungsausgaben einen stetigen Anstieg der Ausgaben für Personal zur Folge.
Die Kommunen werden mit weniger auskommen müssen
Die AfD fordert, dass die Kommunen künftig einen anderen Weg beschreiten und zu ausgeglichenen Haushalten zurückzukehren. Finanzielle Mittel sollen nach Möglichkeit nur für die Kernaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge bereitgestellt werden. Sämtliche Leistungen, die keinen gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen, müssen auf den Prüfstand. Das Ziel müssen ausgeglichene Haushalte sein. Um dies zu erreichen, fordert die AfD die Umsetzung folgender Maßnahmen:
Überprüfung aller freiwilligen kommunalen Leistungen
Alle freiwilligen finanziellen Leistungen der Kommunen sind daraufhin zu überprüfen, inwiefern für diese ein zwingendes öffentliches Bedürfnis besteht. Ferner ist zu prüfen, ob die jeweilige Höhe des Zuschusses dem Zweck angemessen ist, ob die eigene Leistungsfähigkeit der Nutzer berücksichtigt wurde und inwieweit die Zuschussvergabe und Verwendungskontrolle die Erfüllung des öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen. Alle bisherigen kommunalen Zuschüsse, die dieser Überprüfung nicht standhalten, werden entsprechend für die kommenden Haushaltsjahre gestrichen oder reduziert.
Pflichtaufgaben auf das Notwendige beschränken
Bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben müssen die Kommunen die Standards grundsätzlich auf das erforderliche Normalmaß zurückfahren. Sollte eine absolute Notwendigkeit gesehen werden, einzelne Pflichtaufgaben weiterhin mit erhöhten Standards zu erfüllen, so muss eine solche Ausnahme ausführlich und jährlich neu begründet werden.
Anzahl der Planstellen zurückführen
Die AfD fordert, nicht nur den stetigen Aufwuchs der Personalstellen zu beenden, sondern den Personalbestand konsequent zu minimieren. Etwaigem Personalbedarf ist durch Priorisierung der Aufgaben und durch Umschichtung im Personalbestand zu begegnen.
Altschuldentilgung und Absenkung der Hebesätze
Die AfD fordert eine nachhaltige Finanzpolitik. Dies bedeutet, dass neben dem Ergebnishaushalt natürlich auch der Finanzhaushalt ohne Neuverschuldung auskommen muss. Altschulden sind konsequent zu tilgen. Auf die Bildung allgemeiner, d. h. nicht zweckgebundener Rücklagen, muss – soweit möglich – verzichtet werden. Stattdessen sollte im Sinne der Bürger der Absenkung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer stets Vorrang eingeräumt werden.
Realistischere Planung von Investitionen
Investitionen, wie zum Beispiel in Kindergärten, sind aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren und – wenn möglich – nicht aus Schulden. Der Umfang von geplanten Investitionen übersteigt häufig die vorhandenen Finanzmittel. Investitionsvorhaben müssen sich an ihrer realistischen Durchführbarkeit orientieren und dürfen den Kommunen nicht ihre Handlungs- und Entscheidungsfreiheit nehmen.
Prozessoptimierung voranbringen
Die Abläufe und Prozesse in der Verwaltung müssen verschlankt werden. Diese Vorgänge gilt es zu prüfen und neu zu strukturieren, so dass Investitionen in Sach- und Humankapital effizient eingesetzt werden können.
Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen
Indem die kommunale Zusammenarbeit noch stärker gelebt wird, können Synergien genutzt werden. Dieses betrifft neben gemeinsam zu stemmenden Investitionen (u.a. für Feuerwehren, Bauhöfe oder die Wasserversorgung) die Optimierung von Verwaltungsabläufen (so z. B. bei der Informationstechnologie oder dem Zahlungsverkehr).
Streichung klimaideologischer Prestigeprojekte
Die gegenwärtige Energie- und Klimapolitik bedient sich kostspieliger Subventionen, die zumeist ohne jeglichen Nutzen sowohl für die Umwelt als auch den Bürger verpuffen. Diese Praxis muss umgehend beendet werden.
Klimaideologische Prestigeprojekte wie Kommunale Wärmeplanung, Wind- oder Solarparks sind aufzugeben. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind Stellen für Nachhaltigkeits- und Klimamanager zu streichen.
Kommunale Gesellschaften und Beteiligungen
Die Auslagerung von Aufgaben der kommunalen Verwaltung in Eigenbetriebe oder Beteiligungsgesellschaften hat zur Folge, dass Entscheidungen, welche die finanzielle Situation der Kommune betreffen, oftmals der direkten Behandlung in den Gemeindevertretungen und Kreistagen entzogen sind.
Da Schulden der Beteiligungsunternehmen die kommunalen Haushalte nicht direkt belasten, bestehen Anreize Kreditaufnahmen in die Beteiligungen zu verschieben. Dabei haftet die Kommune schließlich immer für die Schulden der Beteiligungsunternehmen.
Zudem hat sich die Praxis eingeschlichen, gut dotierte Stellen in den Gesellschaften vornehmlich nach Parteibuch, anstatt nach Qualifikation zu vergeben. Wir halten es für sinnvoll, die Anzahl der Gesellschaften, wo immer möglich, durch Rückführung in die Kernhaushalte zu reduzieren.