Sozialpolitik
Die kommunalen Kosten der Flüchtlingsunterbringung
Die Gemeinden in Hessen leiden derzeit unter enormen finanziellen Belastungen, da der Bund den Kommunen immer umfangreichere Aufgaben aufbürdet, die er nicht gegenfinanziert und die die Erfüllung der kommunalen Kernaufgaben bisweilen unmöglich macht. Diese finanziellen Herausforderungen sind v.a. der Kostenexplosion im Sozialbereich geschuldet, welche infolge der unkontrollierten Masseneinwanderung eingetreten ist.
In Anbetracht dieser Misere gilt es von kommunaler Seite der Unterbringung von Flüchtlingen im Gemeinde- und Landkreisgebiet im Wege von Petitionen und ggf. im Rahmen von Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden entgegenzutreten.
Es ist daher Aufgabe und gutes Recht der Kommunen das Konnexitätsprinzip einzufordern. Das bedeutet, dass das Land die Kommunen von der finanziellen Belastung, die durch dieses Problem entsteht, freizustellen hat (Wer bestellt, der bezahlt).
Stärkung der kommunalen Sozialinfrastruktur für hilfebedürftige Senioren
Infolge des demografischen Wandels steigt die Anzahl der Senioren, die auf kommunale Betreuungs- und Unterstützungsangebote angewiesen sind. Dementsprechend sind Mobilitätsangebote, wie Seniorenbusse zur Erledigung von Einkäufen und Arztbesuchen, einzurichten. Ehrenamtliches Engagement, privatrechtliche Vereine der Seniorenhilfe und Nachbarschaftshilfen im Bereich der Seniorenhilfe, insbesondere zur Bekämpfung der Einsamkeit, sind zu honorieren.
Als Entlastung und besondere Anerkennung sind für Familien, in denen Senioren gepflegt werden, Familienpässe für Ermäßigungen bei Sport- und Kulturangeboten bereitzustellen.