Zuwanderung und Asyl
Einwanderung und Asyl haben seit 2015 eine neue Dimension erreicht. In nicht zu rechtfertigender Weise wurde eine Masseneinwanderung nie gekannten Ausmaßes zugelassen, die unvermindert anhält und die die zur Aufnahme verpflichteten Kommunen in vielen Fällen in ihrer Leistungsfähigkeit überfordert.
Die Zuteilung von Asylbewerbern nach dem Königsteiner Schlüssel sollte von den Gemeinden bei substantiierter Überforderung nach unten angepasst werden können.
Während des Zeitraums des Asylverfahrens sollen Asylbewerber bevorzugt in zentralen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Die Standorte von Unterkünften sollen so ausgewählt werden, dass der soziale Frieden vor Ort gewahrt bleibt. Geldleistungen an Asylbewerber sollen durch Sachleistungen ersetzt werden. Dabei sollen die Leistungen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Bis zur Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen soll die Bezahlkarte an sämtliche Asylbewerber einschließlich der Bestandsfälle, Analogleistungsempfänger und vollziehbar Ausreisepflichtige ausgegeben werden. Die Anhebung der Bargeldobergrenze soll nur ausnahmsweise und in Einzelfällen erfolgen.
Wir fordern die schwarz-rote Landesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochene Rückführungsoffensive endlich aufzunehmen und Ausreiseverpflichtungen konsequent und mit allen rechtsstaatlichen Möglichkeiten durchzusetzen. Dazu hat das Land Hessen Rückführungszentren zu schaffen, in denen sich ausreisepflichtige Ausländer bis zu ihrer Ausreise oder Abschiebung aufzuhalten haben.
Ausreisepflichtige sollen unverzüglich abgeschoben werden. Es dürfen keine weiteren Bleiberechtsregelungen für Duldungsinhaber geschaffen werden. Sogenanntes „Kirchenasyl“ ist illegal und zu unterbinden.
Die AfD tritt im Rahmen des geltenden Rechts für eine weitmöglichste Begrenzung des Familiennachzugs ein. Der Familiennachzug zu subsidiär, (also vorübergehend) Schutzberechtigten soll grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Statt Integrationsleistungen mit dem Ziel der Einbürgerung, spricht sich die AfD für Schnellkurse in dem Erwerb handwerklicher Fähigkeiten aus, die beim Wiederaufbau nach der Rückkehr in die Herkunftsstaaten eingesetzt werden können.
Handwerksbetriebe, die entsprechende Fähigkeiten vermitteln, wollen wir gezielt fördern. So machen wir aus Flüchtlingen Aufbauhelfer und diese fit für die Rückkehr in ihre Heimat.
Die AfD spricht sich für die Einrichtung der Stelle eines Rückkehrbeauftragten auf kommunaler Ebene aus. Dieser koordiniert die oben genannten Schnellkurse und berät bei der freiwilligen Rückreise.
Menschen, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen, müssen auch ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund sieht das Asylbewerberleistungsgesetz im Paragraf 5 explizit auch die Möglichkeit der Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern vor. Die Entscheidungskompetenz diesbezüglich liegt bei den einzelnen Kommunen. Wir fordern, von dieser gesetzlichen Möglichkeit konsequent Gebrauch zu machen. Die gemeinnützige Arbeit bietet Asylbewerbern die Chance, der Gesellschaft, die sie aufgenommen hat, etwas zurückzugeben.