Dazu teilt Jürgen Mohn jetzt mit: „Eigentlich interessiert es keinen Menschen, was der Landrat unseres Kreises von der Gästeliste anlässlich meiner Wahlveranstaltung in Schlüchtern hält! Gäbe es da nicht das Neutralitätsgebot von Landräten im Wahlkampf. Das ist in den einschlägigen Vorschriften des Grundgesetzes klar und deutlich geregelt.
Der Landrat des Main-Kinzig Kreises meint wohl, wenn er selbst immer wieder auf das Grundgesetz hinweist, dann brauchte er sich als Amtsträger nicht daran zu halten.
Lieber Thorsten Stolz gestatten Sie mir als Kollege im Kreistag noch ein paar persönliche Worte. Sie unterstützen mit Steuergeldern aus dem Haushalt des Main-Kinzig-Kreises einen Verein aus Gelnhausen, der regelmäßig gegen politisch anders Denkende hetzt.
Sie selbst und Ihre Genossen nehmen ständig an Veranstaltungen dieses Vereins teil. Das in einer Zeit, in der gegen AfD-Bewerber zur Landtagswahl offen zur Gewalt aufgerufen wird. Wann kommen Sie eigentlich mal auf die Idee, sich mit ihren Kollegen von der AfD im Kreistag zu solidarisieren und lehnen diesen Aufruf zur Gewalt ab?
Lieber Herr Stolz, ich arbeite im Ehrenamt und habe diesen Artikel in meiner Freizeit geschrieben. Ich hoffe, Sie Ihre Pressemitteilung auch“.